Page 25 - Westerwaldbank Jahresbericht 2022
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                           Bericht des Aufsichtsrates


                           Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und
                           Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwa-
                           chungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden
                           Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
                           Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsra-
                           tes in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die
                           Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber
                           hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und
                           Gedankenaustausch mit dem Vorstand.

                           Im Jahr 2022 hat der Aufsichtsrat insgesamt acht Sitzungen abgehalten.
                           Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat bildeten: Kreditgenehmigungen,
                           Informationen zum Kreditgeschäft, die Eigenanlagen und die Risikosteuerung
                           der Bank, die Geschäftsentwicklung sowie die strategische Ausrichtung der
                           Bank.
                           Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit der Bildung von Prüfungsausschüssen
                           im Sinne des Genossenschaftsgesetzes Gebrauch gemacht. Dem Prüfungsaus-
                           schuss Jahresabschluss (einschließlich Rechnungslegungsprozess, Wirksam-
                           keit des Risikomanagementsystems, internes Kontrollsystem und der Internen
                           Revision) obliegt unter anderem die Überwachung der Abschlussprüfung, der
                           Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten
                           Dienstleistungen.
                           Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat zwei weitere Prüfungsausschüsse
                           (bis 31. Mai 2022), einen Personalausschuss und einen Ausschuss für Eilentschei-
                           dungen im Kreditgeschäft eingerichtet. Die Ausschüsse traten zu zehn Sitzungen
                           zusammen. Aus den Sitzungen ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden.

                           Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner
                           Gesamtheit über ausreichende Branchen und Sachkenntnis sowie über Sach-
                           verstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Es finden
                           jährliche Weiterbildungsmaßnahmen statt, die die Aufsichtsratsmitglieder bei
                           der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungs- und Überwachungspflichten unterstüt-
                           zen. Im Rahmen der Selbstbewertung i.S.d. § 25d Abs. 11 S. 3 und 4 KWG hat der
                           Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von
                           Interessenkonflikten.
                           Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden erfüllt.
                           Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahres-
                           abschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank
                           entwickelt worden ist. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichts-
                           ratsvorsitzenden nicht gesetzt.
                           Der Aufsichtsrat befasst sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssit-
                           zung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Über-
                           wachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen
                           Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Außerdem haben wir uns
                           über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der
                           Jahresabschlussprüfung informiert, solche traten nicht auf.







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