Page 25 - Westerwaldbank Jahresbericht 2022
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2022
Jahresbericht
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und
Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwa-
chungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden
Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsra-
tes in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber
hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und
Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Im Jahr 2022 hat der Aufsichtsrat insgesamt acht Sitzungen abgehalten.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat bildeten: Kreditgenehmigungen,
Informationen zum Kreditgeschäft, die Eigenanlagen und die Risikosteuerung
der Bank, die Geschäftsentwicklung sowie die strategische Ausrichtung der
Bank.
Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit der Bildung von Prüfungsausschüssen
im Sinne des Genossenschaftsgesetzes Gebrauch gemacht. Dem Prüfungsaus-
schuss Jahresabschluss (einschließlich Rechnungslegungsprozess, Wirksam-
keit des Risikomanagementsystems, internes Kontrollsystem und der Internen
Revision) obliegt unter anderem die Überwachung der Abschlussprüfung, der
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten
Dienstleistungen.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat zwei weitere Prüfungsausschüsse
(bis 31. Mai 2022), einen Personalausschuss und einen Ausschuss für Eilentschei-
dungen im Kreditgeschäft eingerichtet. Die Ausschüsse traten zu zehn Sitzungen
zusammen. Aus den Sitzungen ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden.
Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner
Gesamtheit über ausreichende Branchen und Sachkenntnis sowie über Sach-
verstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Es finden
jährliche Weiterbildungsmaßnahmen statt, die die Aufsichtsratsmitglieder bei
der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungs- und Überwachungspflichten unterstüt-
zen. Im Rahmen der Selbstbewertung i.S.d. § 25d Abs. 11 S. 3 und 4 KWG hat der
Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von
Interessenkonflikten.
Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden erfüllt.
Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahres-
abschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank
entwickelt worden ist. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichts-
ratsvorsitzenden nicht gesetzt.
Der Aufsichtsrat befasst sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssit-
zung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Über-
wachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Außerdem haben wir uns
über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung informiert, solche traten nicht auf.
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